Betrug . .

 

. . "Nichts gibt ein größeres Vergnügen, als den Betrüger zu betrügen".

     (Karl-Friedrich Ramler, Dichter 1725-1798)

Getreu diesem Motto, stellen wir uns Täterschaften und sehen jegliche Art von Genialität, - die hinter fast jeder Betrugsabsicht steckt -, mit unserer langjährigen Erfahrung als Herausforderung. Unser Erfolg gibt uns das gute Gefühl, noch genialer zu sein, denn jeder "Betrüger" stolpert letztlich über Fehler und Leichtsinnigkeiten, die wir uns zur Aufgabe gemacht haben für unsere Auftraggeber zu finden.

Ein Fallbeispiel aus der Praxis:

Was war geschehen . .

Der Geschäftsführer eines mittelständischen Kabelkonfektionierungsunternehmens, beabsichtigte den Verkauf seines Unternehmens und der im Eigentum des Unternehmens befindlichen Grundstücke und Immobilien, um sich zur Ruhe zu setzen. Hierzu schaltete der Geschäftsführer einen Makler ein, um auf diesem wege an seriose Kaufinteressenten zu gelangen.

 

Es dauerte nicht lange, bis sich ein Kaufinteressent aus dem Bayerischen Raum bei dem Geschäftsführer meldete, sich als Vertreter einer Investorengruppe aus London und den U.S.A. ausgab und sein Interesse bekundete.  Nach entsprechender Besichtigung in Berlin, sagte der Kaufinteressent zu das Unternehmen, samt Liegenschaften für 6,6 Mio EUR übernehmen zu wollen.

Es folgte das übliche Prozedere: Der Geschäftsführer sandte dem Kaufinteressenten einen vom Notar gefertigten Kaufvertrag zu und wartete auf entsprechende Unterschrift und Rücksendung, wonach der Kaufinteressent jedoch einige Änderungen im Kaufvertrag wünschte und nach mehrerem Hin- und her vorschlug den besagten Kaufvertrag von seinem Notar ausstellen zu lassen, wogegen zunächsteinmal nichts sprach . .

Ein winziges Detail im Kaufvertrag änderte die Sachlage . .

Nach entsprechenden geringfügigen Änderungen sandte der Käufer dem Geschäftsführer den Notarvertrag zu, wonach dann beide einen Notartermin vereinbarten, um den Vertrag notariell beurkunden zu lassen.

Nachdem jedoch nach 3 Monaten und mehrfachen Zahlungserinnerungennoch keine Zahlung des Kaufpreises erfolgte, wurde der Geschäftsführer stutzig und suchte den Käufer, der zwischenzeitlich das Unternehmen mit Liegenschaften übernommen hatte persönlich auf, um an den ausstehenden Kaufpreis zu erinnern.

Der Käufer verwies auf ein Detail des Kaufvertrages, wonach der Kaufgegenstand aufgrund einer fehlenden "Dinglichkeitsklausel" nun auch ohne Kaufpreiszahlung in das rechtmäßige Eigentum des Käufers übergegangen ist und erteilte dem lässtigen Geschäftsführer, der eigentlich nur sein Geld haben wollte kurzerhand "Hausverbot", wonach der nun ehem. Geschäftsführer das Grundstück seines ehem. Unternehmens nicht mehr betreten durfte.

Nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt, wurde nun sehr schnell klar, dass der ehem. Geschäftsführer einem Betrüger aufgesessen ist und eine Rückabwicklung des Vertrages rechtlich nur in Frage kommt, wenn man die Betrugsabsichten nachweisen kann.

An dieser stelle schaltete der ehem. Geschäftsführer den Sicherheitsberater Günter Lehmann ein, um den zwingend notwendigen Beweis für einen Betrug erbringen-, bzw. nachweisen zu können.

Wirtschaftsermittler jagt Phantom . .

Dies gestaltete sich zunächst jedoch als sehr schwierig, da der "Käufer" weder in Bayern-, noch im Raum Berlin mit einer polizeilichen Meldeanschrift bei den Behörden festzustellen war. Umfangreiche Recherchen im Raum Bayern ergaben dann den Durchbruch mit dem Hinweis, dass der mutmaßliche Betrüger ursprünglich aus dem Raum Kassel stammte, dort auch mi einer ehem. Meldeanschrift registriert wurde, wo dieser jedoch schon seit vielen Jahren nicht mehr wohnt und als nach unbekannt verzogen gilt.

Weiteren Ermittlungen zufolge, hinterließ der Gesuchte im Raum Kassel als ehem. Fernsehmechaniker bereits eine Spur "verbrannter Erde", da dieser bei den zust. Finanzbehörden Steuerschulden in Höhe von über 750.000,- EUR  hatte und auch zwischenzeitlich von den Finanzbehörden gesucht wurde.

Ein Deal mit dem Finanzamt war der Durchbruch . .

Nachdem Sicherheitsberater Lehmann bereits den Nachweis dafür erbringen konnte, dass der mutmaßl. Betrüger weder in den U.S.A., noch in London über irgendwelche Geschäftsverbindungen verfügt, geschweige denn Vertreter einer Investmentgruppe (eine Londoner Visitenkarten-Adresse, stellte sich als Briefkastenfirma heraus) sein sollte, machte Sicherheitsberater Lehmann mit dem besagten Finanzamt einen Deal auf Informationsaustausch, was schließlich den Durchbruch für alle weiteren Ermittlungen bedeuten sollte.

Nun ergaben sich Hinweise für Transaktionsgeschäfte mit Immobilien, - vornehmlich in den neuen Bundesländern - woraus die entstanden Steuerschulden für Grundstücksgeschäfte resultierten.

Lehmann stellte weiter fest, dass der gesuchte Betrüger in den neuen Bundesländern auf die gleiche betrügerische  Art- u. weise Grundstücke und Immobilien im Gesamtwert von über 20 Mio EUR ergaunert hatte und nicht einen Cent dafür zahlte.

Die Masche des Trickbetrügers war:  Grundstücke zu erwerben, um diese anschließend als "rechtmäßiger Eigentümer" bei Banken beleihen zu können und sich so Kapital in Höhe von 15 Mio EUR zu verschaffen.

Mit diesen Ergebnissen hatte der geprellte Geschäftsmann als Auftraggeber von Lehmann nun den Beweis in der Hand und konnte eine rechtliche "Rückabwicklung" des Vertrages erwirken.  Was folgte, waren umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und die Festnahme des Betrügers, mit anschließender Verurteilung zu einer Haftstrafe von 5 Jahren ohne Bewährung, wegen besonders schwerem Wirtschaftsbetrug.

Wie hätte sich diese Wirtschaftsstraftat vermeiden lassen ?

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