Wettbewerbskriminalität . .

. . "Was dem einen recht ist, muss dem anderen noch lange nicht billig genug sein." Gemäß diesem Motto, gibt es heute leider immer weniger Akzeptanz und Toleranz gegenüber von Mitbewerbern, was sich darin widerspiegelt, dass der Kampf um Umsatz und Marktanteile immer härter wird.  Der Journalist, Peter Scholl-Latour bringt das ganze auf den Punkt mit seiner der Aussage : "Wir befinden uns im Zeitalter des RAUBTIER-KAPITALISMUS"  . . Und recht hat er mit seiner treffenden Feststellung.

Unternehmen versuchen täglich sich gegenseitig aus den Märkten zu drängen und scheuen dafür teilweise nicht einmal strafbewährte Handlungen gegen Regularien und Gesetze zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Eine sich daraus ergebende Deliktvielfalt ist auch in diesem Bereich sehr groß. Angefangen von Kavaliersdelikten, wie z.B. Verstöße gegen Rabattverordnungen oder unlautere Werbung, bis hin zu schwerwiegenden Straftaten wie Preisabsprachen oder sogar vorsätzliche Reputationsschädigung als aktiven Angriff auf einen Mitbewerber.

Auch hier zu Letzterem ein Beispiel aus der Praxis, für die Praxis, um zu dokumentieren, welche Folgen derartige Angriffe für ein betroffenes Unternehmen haben kann.

Die Geschäftsleitung eines großen Getränkeherstellers staunte nicht schlecht,  als man den lokalen Tageszeitungen entnahm, dass besagtes Getränkeunternehmen einer sehr umstrittenen Sekte zugehören würde.  Dies hatte zur Folge, dass Massen von Verbrauchern das Produkt boykottierten und schlagartig Umsatzrückgänge von mehr als 25 Prozent zu verzeichnen waren.

Hilfesuchend, wandte sich die betroffene Geschäftsleitung an den Sicherheitsberater Günter Lehmann, um die Quelle dieser "Rufmordkampagne" schnellstmöglich ausfindig zu machen.

Ein Maßnahmenkatalog des Sicherheitsberaters sollte zunächsteinmal den entstandenen Schaden begrenzen, indem eine Pressemitteilung verfasst wurde, um die Medien darüber aufzuklären, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht und bei Fortsetzung derartiger Unwahrheiten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden müssten.

Parallel dazu führte Sicherheitsberater Lehmann umfangreiche Recherchen und Nachforschungen durch, um die Quelle dieser vorsätzlichen Rufschädigung ausfindig machen zu können. Bereits nach kurzer Zeit konnte die Quelle - ein ganz offensichtlich skrupelloser Konkurrent - lokalisiert werden, wonach sodann Strafantrag, Unterlassungsklage und Schadenersatzansprüche bei einem eingetretenen Schaden von 7,5 Mio EUR geltend gemacht wurden.