Geheimnisverrat . .

. . mit den Betriebsgeheimnissen, steht und fällt ein Unternehmen. Investitionen in Forschung und Entwicklung - gerade in Produkt- oder Werkstoffinnovationen - verschaffen erst oftmals den gewünschten "Wettbewerbsvorsprung" gegenüber anderen Mittbewerbern und sichert damit Marktanteile des eigenen Unternehmens zur Steigerung von Umsatz und Renditen.

Führende Unternehmen müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass andere Mitbewerber alles dafür tun würden, um diesen Wettbewerbsvorteil durch Erlangung der Betriebsgeheimnisse übernehmen zu können.

Nachfolgendes Beispiel aus der Praxis soll zeigen, wie schnell Betriebsgeheimnisse den Besitzer wechseln können und damit die gesamte Existenzgrundlage eines Unternehmens in Frage stellen kann:

Ein renommiertes Großunternehmen für Bedachungs- u- Bauelemte überführte einen langjährig beschäftigten Werksmeister aus der Produktion der Unterschlagung und des Diebstahls, indem dieser Mitarbeiter sich für den Bau seines Einfamilienhauses Baumaterialien abzweigte. Es folgte die fristlose Kündigung, mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen gegen den kriminellen Mitarbeiter.

Einem anonymen Hinweis durch einen Mitbewerber folgend, der bekannt gab dass ein ehemaliger Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens auf einer Fachmesseausstellung kontakte zu einem Konkurrenzunternehmen aufgenommen habe, um geheime Kunststoffrezepturen verkaufen zu können -, schaltete die Geschäftsleitung den Sicherheitsberater Günter Lehmann ein und betraute diesen,

den Hinweisen nachzugehen und entsprechende Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen.

Nach kurzer Zeit ließ sich für den Sicherheitsberater Lehmann beweiskräftig feststellen, dass der entlassene Werksmeister tatsächlich Kontakt zu einem Konkurrenzunternehmen in Norddeutschland aufgenommen hatte und ein geheimes Treffen mit der Geschäftsleitung des Konkurrenzunternehmens zum Austausch der geheimen Rezepturen, gegen Geld in einem neutralen Hotel plante.  Die Übergabe konnte in dem besagten Hotel mit verdeckter Videotechnik aufgezeichnet werden und lieferte den unumstößlichen Beweis für Geheimnisverrat des entlassenen Werksmeisters.

Nur die sofortige Androhung von Sakntionsmaßnahmen gegenüber dem Konkurrenzunternehmen bei Verwertung der Geheimrezepturen und Strafantrag gegen den untreuen Werksmeister wegen Geheimnisverrat, bewahrte den Auftraggeber als geschädigtes Unternehmen vor weitreichenden Schäden.

Wie konnte es soweit kommen . .

Ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter in einer als Werksmeister eingesetzten, leitenden Position, war über 20 Jahre stets loyal , zuverlässig und wird auf einmal zur existenzbedrohenden Gefahr für das Unternehmen. Wie konnte es dazu kommen ?

Offensichtlich fing alles in kleinem Rahmen mit Diebstählen von Baumaterialien für den Eigengebrauch an, steigerte sich dann in Dimensionen, die für das Unternehmen nicht mehr tragbar waren und endete schließlich aufgrund der "Habgier" des Werksmeisters und der "Rachegesinnung", wegen der daraus resultierenden, selbst verschuldeten fristlosen Kündigung. Mit einem statistischen Anteil von 75 % für durch eigene Mitarbeiter verursachte Kriminalitätsdelikte in Unternehmen, stellt dieses Beispiel leider kein Einzelfall dar.

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