Diebstahl . .

. . Ca. 80 % der erfolgenden Diebstähle in Unternehmen, werden von Täterschaften eigener Mitarbeiter des Betriebes begangen. Alljährlich belaufen sich die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden auf Verluste in Milliardenhöhe (ohne Berücksichtigung der Kundendiebstähle im Einzelhandel).

Vornehmlich Luxusartikel oder hochwertige Wirtschaftsgüter bilden die Grundlage der Begierde von Täterschaften, insbesondere Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen, jedoch ebenso nicht zu unterschätzen, sind organisierte Diebstähle im Bereich des Speditions- u. Logistikwesens.

Der Geschäftsführer einer Großfleischerei in Berlin, wandte sich an den Sicherheitsberater Günter Lehmann und bat um Aufklärung zu offensichtlich großangelegten Fleischdiebstählen innerhalb des Unternehmens. Nach Aussage der Geschäftsleitung wurden monatlich Zentnerweise Rinderfilets aus der Fleischproduktion entwendet.

Wie etwaige Täterschaften dabei vorgehen, möchten wir anhand unseres Beispiels aus der Praxis einmal transparent machen:

Die zu beklagenden Rinderfilet-Diebstähle, wurden offensichtlich aus den in den Kühlräumen abgehängten Rinderhälften fachmänisch herausgetrennt und anschließend auf unbekannte Wege aus dem Unternehmen unbemerkt herausgeschleust.

Die zu klärende Frage und gleichzeitige Aufgabenstellung lautete nun: Wer war für die Fleischdiebstähle verantwortlich zu machen und vor allem, auf welche weise, erfolgte der bislang unbemerkte Abtransport des Diebesguts.

Nach entsprechender Situationsanalyse und Einsatzplanung, entschied sich der Sicherheitsberater Lehmann für eine sowohl technische - als auch parallel laufend, zu einer externen Surveillance-Unit.  Nach kurzer Zeit ließ sich dann auch beweisrechtlich dokumentieren, dass zwei Mitarbeiter und ein externer Komplize als Kraftfahrer mit einem kleinen Lieferfahrzeug für die Fleischdiebstähle verantwortlich zu machen waren.

Diebsgut in Container Zwischengelagert . .

Die beiden Mitarbeiter trennten fachmänisch als beschäftigte Fleischer des Unternehmens pro woche etwa 20 - 30 komplette Filetstücke aus den Rinderhälften und deponierten das Diebesgut dann in Kühlboxen eines anderen Kühlraumes nahe der Laderampe, abseits der Produktionshalle, wo schließlich nachts die beiden Mitarbeiter dann ein im Außenbereich wartendes Lieferfahrzeug mit dem Diebesgut beluden.

Wie sich später dann feststellen ließ, wurde die "heiße Ware" dann unter Marktpreis an Fleischereien und Gastronomiebetriebe veräußert und brachte den Tätern in kürzester Zeit über 30.000,- Euro ein.

Es folgten fristlose Kündigung und Schadenersatzklagen sowie Strafanzeige gegen die kriminellen Mitarbeiter.

Vorstehendes Beispiel macht deutlich, dass keine Branche vor möglichen Mitarbeiterdiebstählen, als Einzeltäter oder aber wie in diesem Beispiel bereits als organisiertes Trio ausgenommen ist und Gegenstand von kriminellen Handlungen werden kann

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen jederzeit gern ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung